Bezahlen die Versicherer die volle Leistung, wenn der Versicherte bei einer Extremsportart wie Canyoning verunglückt? Werden für solche Risiken Zuschläge erhoben? Muss ich vor Aufnahme einer Risikosportart den Versicherer informieren?
Beim Canyoning geht der Teilnehmer, wie bei einer Reihe anderer Extremsportarten auch, ein beträchtliches Risiko ein. Je nach Können des Einzelnen und örtlicher Situation kann dieses Risiko unterschiedlich gross sein. Bei jeder noch so seriösen Beurteilung lässt sich aber gerade beim Canyoning ein Restrisiko aufgrund der Naturgewalten nicht ausschliessen. Es liegt auf der Hand, dass die Überwälzung der Kosten eines Unfalls auf die Allgemeinheit eine Grenze finden muss. So können in der obligatorischen Unfallversicherung die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und sogar verweigert werden, wenn eine Teilnahme als Wagnis angesehen werden muss. Die Liste der von der UVG-Unfallversicherung als Wagnis behandelten Sportarten wird aufgrund der ständig neu entdeckten Risikosport-Varianten periodisch ergänzt (vgl. dazu auch www.svv.ch/sites/default/files/document/file/05-83.pdf).
Prämienzuschläge oder Risikoausschluss
Im Antrag für Unfall- und Krankenzusatzversicherungen sowie für Lebensversicherungen wird öfters nach dem Betreiben von Extremsportarten gefragt. Wird dies bejaht, muss allenfalls ein Prämienzuschlag entrichtet werden. Es kann auch sein, dass das Risiko von der Versicherung völlig ausgeschlossen wird. Vor der Ausübung einer Extremsportart empfiehlt es sich daher dringend, bei bereits abgeschlossenen Personenversicherungen abzuklären, ob und wieweit der geplante Risikosport versichert ist – unter Umständen muss mit einer Prämienerhöhung für die Deckung der zusätzlichen Sonderrisiken gerechnet werden. Ohne diese Rückfrage beim Versicherer besteht für den Extremsportler das Risiko, bei einem Unfall ohne eine genügende Versicherungsdeckung dazustehen.
Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV
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